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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C‑398/12M

Entschieden
2014-06-05
ECLI
ECLI:EU:C:2014:1057
CELEX
62012CJ0398
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen – Art. 54 – Verbot der Doppelbestrafung – Geltungsbereich – Von einem Gericht eines Vertragsstaats erlassener Einstellungsbeschluss ohne Eröffnung der Hauptverhandlung wegen Mangels an Beweisen – Möglichkeit der Wiederaufnahme des Ermittlungsverfahrens bei Auftauchen neuer Belastungstatsachen – Begriff ‚rechtskräftig abgeurteilt‘ – Strafverfolgung in einem anderen Mitgliedstaat wegen einer auf demselben Sachverhalt beruhenden Straftat – Strafklageverbrauch und Verbot der Doppelbestrafung.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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