Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C‑398/12M
- Entschieden
- 2014-06-05
- ECLI
- ECLI:EU:C:2014:1057
- CELEX
- 62012CJ0398
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen – Art. 54 – Verbot der Doppelbestrafung – Geltungsbereich – Von einem Gericht eines Vertragsstaats erlassener Einstellungsbeschluss ohne Eröffnung der Hauptverhandlung wegen Mangels an Beweisen – Möglichkeit der Wiederaufnahme des Ermittlungsverfahrens bei Auftauchen neuer Belastungstatsachen – Begriff ‚rechtskräftig abgeurteilt‘ – Strafverfolgung in einem anderen Mitgliedstaat wegen einer auf demselben Sachverhalt beruhenden Straftat – Strafklageverbrauch und Verbot der Doppelbestrafung.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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