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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-395/23E.M.A. and Others

Entschieden
2025-03-06
ECLI
ECLI:EU:C:2025:142
CELEX
62023CJ0395
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen – Verordnung (EU) 2019/1111 – Anwendungsbereich – Art. 1 Abs. 1 Buchst. b und Abs. 2 Buchst. e – Maßnahme im Zusammenhang mit der Verwaltung des Vermögens eines Kindes – Art. 7 – Zuständigkeit für Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung – Art. 10 – Gerichtsstandsvereinbarung – Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 – Anwendungsbereich – Art. 1 Abs. 2 Buchst. a – Die Rechts- und Handlungsfähigkeit sowie die gesetzliche Vertretung von natürlichen Personen betreffender Ausschluss – Regeln über die gerichtliche Zuständigkeit in einem vor dem Beitritt der Republik Bulgarien zur Europäischen Union geschlossenen bilateralen Abkommen zwischen der Republik Bulgarien und der Russischen Föderation – Unterschied zwischen diesen Regeln und denen der Verordnung 2019/1111 – Art. 351 AEUV – Begriff ‚Unvereinbarkeit‘.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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