Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-395/20EP and GM v Corendon Airlines Turistik Hava Tasimacilik A.S
- Entschieden
- 2021-12-21
- ECLI
- ECLI:EU:C:2021:1041
- CELEX
- 62020CJ0395
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Luftverkehr – Verordnung (EG) Nr. 261/2004 – Gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen – Art. 2 Buchst. l – Art. 5 Abs. 1 – Änderung der Abflugzeit – Verschiebung um etwa drei Stunden – Unterrichtung der Fluggäste neun Tage vor dem Abflug – Begriffe ‚Annullierung‘ und ‚Verspätung‘.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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