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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-395/14Vodafone GmbH v Bundesrepublik Deutschland

Entschieden
2016-01-14
ECLI
ECLI:EU:C:2016:9
CELEX
62014CJ0395
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Gemeinsamer Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und ‑dienste – Richtlinie 2002/21/EG – Art. 7 Abs. 3 – Verfahren zur Konsolidierung des Binnenmarkts für elektronische Kommunikation – Richtlinie 2002/19/EG – Art. 8 und 13 – Einstufung eines Betreibers als Betreiber mit beträchtlicher Marktmacht – Von den nationalen Regulierungsbehörden auferlegte Verpflichtungen – Verpflichtung zur Preiskontrolle und Kostenrechnung – Genehmigung von Mobilfunkterminierungsentgelten.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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