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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C‑395/11BLV Wohn- und Gewerbebau GmbH v Finanzamt Lüdenscheid

Entschieden
2012-12-13
ECLI
ECLI:EU:C:2012:799
CELEX
62011CJ0395
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Steuerwesen – Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie – Entscheidung 2004/290/EG – Anwendung einer abweichenden Regelung durch einen Mitgliedstaat – Ermächtigung – Art. 2 Nr. 1 – Begriff der ‚Bauleistungen‘ – Auslegung – Einbeziehung der Lieferung von Gegenständen – Möglichkeit einer teilweisen Anwendung dieser Abweichung – Beschränkungen.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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