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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C‑394/13Ministerstvo práce a sociálních věcí v B

Entschieden
2014-09-11
ECLI
ECLI:EU:C:2014:2199
CELEX
62013CJ0394
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorabentscheidungsersuchen – Soziale Sicherheit der Wandererwerbstätigen – Verordnungen (EWG) Nr. 1408/71 und (EG) Nr. 883/2004 – Anwendbare nationale Rechtsvorschriften – Bestimmung des für die Gewährung einer Familienleistung zuständigen Mitgliedstaats – Situation, in der ein Wandererwerbstätiger und seine Familie in einem Mitgliedstaat leben, in dem sie den Mittelpunkt ihrer Interessen haben und in dem eine Familienleistung bezogen wurde – Antrag auf eine Familienleistung im Herkunftsmitgliedstaat nach dem Erlöschen des Rechts auf Leistungen im Wohnmitgliedstaat – Nationale Rechtsvorschriften des Herkunftsmitgliedstaats, die die Gewährung solcher Leistungen an Personen vorsehen, die in diesem Staat mit einem Wohnsitz gemeldet sind.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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