Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-393/23Athenian Brewery SA and Heineken NV v Macedonian Thrace Brewery SA
- Entschieden
- 2025-02-13
- ECLI
- ECLI:EU:C:2025:85
- CELEX
- 62023CJ0393
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen – Gerichtliche Zuständigkeit und Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen – Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 – Besondere Zuständigkeiten – Art. 8 Nr. 1 – Mehrere Beklagte – Klagen, zwischen denen eine ‚so enge Beziehung‘ gegeben ist, dass eine gemeinsame Verhandlung und Entscheidung geboten erscheint – Art. 102 AEUV – Begriff ‚Unternehmen‘ – Mutter- und Tochtergesellschaft – Von der Tochtergesellschaft begangene Zuwiderhandlung – Vermutung des bestimmenden Einflusses der Muttergesellschaft – Gesamtschuldnerische Haftung – Entscheidung einer nationalen Wettbewerbsbehörde – Schadensersatzklagen.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.
Überprüfbare Vertrauenssignale
- Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
- Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
- Version und Lesedatum an jeder Antwort
- Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
- Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht