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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-393/23Athenian Brewery SA and Heineken NV v Macedonian Thrace Brewery SA

Entschieden
2025-02-13
ECLI
ECLI:EU:C:2025:85
CELEX
62023CJ0393
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen – Gerichtliche Zuständigkeit und Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen – Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 – Besondere Zuständigkeiten – Art. 8 Nr. 1 – Mehrere Beklagte – Klagen, zwischen denen eine ‚so enge Beziehung‘ gegeben ist, dass eine gemeinsame Verhandlung und Entscheidung geboten erscheint – Art. 102 AEUV – Begriff ‚Unternehmen‘ – Mutter- und Tochtergesellschaft – Von der Tochtergesellschaft begangene Zuwiderhandlung – Vermutung des bestimmenden Einflusses der Muttergesellschaft – Gesamtschuldnerische Haftung – Entscheidung einer nationalen Wettbewerbsbehörde – Schadensersatzklagen.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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