Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-393/22EXTÉRIA s.r.o. v Spravíme s. r. o
- Entschieden
- 2023-09-14
- ECLI
- ECLI:EU:C:2023:675
- CELEX
- 62022CJ0393
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen – Gerichtliche Zuständigkeit und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen – Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 – Besondere Zuständigkeit, wenn ein Vertrag oder Ansprüche aus einem Vertrag den Gegenstand des Verfahrens bilden – Art. 7 Nr. 1 Buchst. b – Begriff des Vertrags über die ‚Erbringung von Dienstleistungen‘ – Beendigung eines Vorvertrags über den künftigen Abschluss eines Franchisevertrags.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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