Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-393/19Criminal proceedings against OM
- Entschieden
- 2021-01-14
- ECLI
- ECLI:EU:C:2021:8
- CELEX
- 62019CJ0393
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 17 der Charta der Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Eigentumsrecht – Art. 47 der Charta der Grundrechte – Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf – Rahmenbeschluss 2005/212/JI – Einziehung von Erträgen, Tatwerkzeugen und Vermögensgegenständen aus Straftaten – Richtlinie 2014/42/EU – Einfrieren und Einziehung von Tatwerkzeugen und Erträgen aus Straftaten in der Europäischen Union – Nationale Regelung, die die Einziehung des zur Begehung von Zollschmuggel genutzten Vermögensgegenstands zugunsten des Staates vorsieht – Vermögensgegenstand, der einem gutgläubigen Dritten gehört.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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