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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-393/19Criminal proceedings against OM

Entschieden
2021-01-14
ECLI
ECLI:EU:C:2021:8
CELEX
62019CJ0393
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 17 der Charta der Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Eigentumsrecht – Art. 47 der Charta der Grundrechte – Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf – Rahmenbeschluss 2005/212/JI – Einziehung von Erträgen, Tatwerkzeugen und Vermögensgegenständen aus Straftaten – Richtlinie 2014/42/EU – Einfrieren und Einziehung von Tatwerkzeugen und Erträgen aus Straftaten in der Europäischen Union – Nationale Regelung, die die Einziehung des zur Begehung von Zollschmuggel genutzten Vermögensgegenstands zugunsten des Staates vorsieht – Vermögensgegenstand, der einem gutgläubigen Dritten gehört.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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