Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-393/09Bezpečnostní softwarová asociace - Svaz softwarové ochrany v Ministerstvo kultury
- Entschieden
- 2010-12-22
- ECLI
- ECLI:EU:C:2010:816
- CELEX
- 62009CJ0393
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Geistiges Eigentum - Richtlinie 91/250/EWG - Rechtsschutz von Computerprogrammen - Begriff ‚alle Ausdrucksformen von Computerprogrammen‘ - Frage, ob die grafische Benutzeroberfläche eines Programms unter diesen Begriff fällt - Urheberrecht - Richtlinie 2001/29/EG - Urheberrecht und verwandte Schutzrechte in der Informationsgesellschaft - Fernsehausstrahlung einer grafischen Benutzeroberfläche - Öffentliche Wiedergabe eines Werks.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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