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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-393/09Bezpečnostní softwarová asociace - Svaz softwarové ochrany v Ministerstvo kultury

Entschieden
2010-12-22
ECLI
ECLI:EU:C:2010:816
CELEX
62009CJ0393
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Geistiges Eigentum - Richtlinie 91/250/EWG - Rechtsschutz von Computerprogrammen - Begriff ‚alle Ausdrucksformen von Computerprogrammen‘ - Frage, ob die grafische Benutzeroberfläche eines Programms unter diesen Begriff fällt - Urheberrecht - Richtlinie 2001/29/EG - Urheberrecht und verwandte Schutzrechte in der Informationsgesellschaft - Fernsehausstrahlung einer grafischen Benutzeroberfläche - Öffentliche Wiedergabe eines Werks.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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