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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-392/22X v Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid

Entschieden
2024-02-29
ECLI
ECLI:EU:C:2024:195
CELEX
62022CJ0392
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Gemeinsame Politik im Bereich Asyl und Einwanderung – Antrag auf internationalen Schutz – Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Art. 4 – Gefahr einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung – Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist – Verordnung (EU) Nr. 604/2013 – Art. 3 Abs. 2 – Umfang der Pflichten des Mitgliedstaats, der den zuständigen Mitgliedstaat um Wiederaufnahme des Antragstellers ersucht hat und den Antragsteller in den letztgenannten Mitgliedstaat überstellen möchte – Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens – Beweismittel und Beweismaßstab für die tatsächliche Gefahr einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung infolge systemischer Schwachstellen – Praktiken der pauschalen Zurückschiebung (,pushback‘) und der Inhaftnahme an Grenzübergangsstellen.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

    Überprüfbare Vertrauenssignale

    • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
    • Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
    • Version und Lesedatum an jeder Antwort
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    • Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht

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