Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-392/19VG Bild-Kunst v Stiftung Preußischer Kulturbesitz
- Entschieden
- 2021-03-09
- ECLI
- ECLI:EU:C:2021:181
- CELEX
- 62019CJ0392
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Geistiges Eigentum – Urheberrecht und verwandte Schutzrechte in der Informationsgesellschaft – Richtlinie 2001/29/EG – Art. 3 Abs. 1 – Begriff ,öffentliche Wiedergabe‘ – Verlinkung eines urheberrechtlich geschützten Werks auf der Website eines Dritten im Wege des Framing – Mit Erlaubnis des Rechtsinhabers auf der Website des Lizenznehmers frei zugängliches Werk – Klausel des Verwertungsvertrags, wonach der Lizenznehmer wirksame technische Maßnahmen gegen Framing zu treffen hat – Zulässigkeit – Grundrechte – Art. 11 und Art. 17 Abs. 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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