Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-391/23Braila Winds SRL v DGRFP București - Administrația Fiscală pentru Contribuabili Mijlocii București and Others
- Entschieden
- 2025-10-16
- ECLI
- ECLI:EU:C:2025:799
- CELEX
- 62023CJ0391
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 191 Abs. 2 AEUV – Umweltpolitik der Union – Verordnung (EU) 2021/1119 – Ziel der Klimaneutralität der Union – Richtlinie (EU) 2019/944 – Gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt – Nationale Regelung, wonach Erzeuger von Strom aus erneuerbaren Energiequellen eine Einkommensteuer entrichten müssen – Befreiung der Erzeuger von Strom aus fossilen Brennstoffen und Biomasse.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.
Überprüfbare Vertrauenssignale
- Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
- Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
- Version und Lesedatum an jeder Antwort
- Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
- Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht