Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-391/22Tüke Busz Közösségi Közlekedési Zrt. v Nemzeti Adó- és Vámhivatal Fellebbviteli Igazgatósága
- Entschieden
- 2023-11-16
- ECLI
- ECLI:EU:C:2023:892
- CELEX
- 62022CJ0391
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom – Richtlinie 2003/96/EG – Art. 7 Abs. 2 und 3 – Differenzierung der Steuersätze nach gewerblicher oder nicht gewerblicher Nutzung von Gasöl – Begriff ‚gewerblich genutztes Gasöl, das als Kraftstoff verwendet wird‘ – Zur regelmäßigen Personenbeförderung genutztes Gasöl – Nationale Regelung über die Erstattung der Verbrauchsteuer mit Ausnahme von Gasöl, das bei Fahrten verbraucht wurde, die zu Zwecken der Wartung und der Betankung von Fahrzeugen für die Personenbeförderung durchgeführt wurden.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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