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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-391/22Tüke Busz Közösségi Közlekedési Zrt. v Nemzeti Adó- és Vámhivatal Fellebbviteli Igazgatósága

Entschieden
2023-11-16
ECLI
ECLI:EU:C:2023:892
CELEX
62022CJ0391
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom – Richtlinie 2003/96/EG – Art. 7 Abs. 2 und 3 – Differenzierung der Steuersätze nach gewerblicher oder nicht gewerblicher Nutzung von Gasöl – Begriff ‚gewerblich genutztes Gasöl, das als Kraftstoff verwendet wird‘ – Zur regelmäßigen Personenbeförderung genutztes Gasöl – Nationale Regelung über die Erstattung der Verbrauchsteuer mit Ausnahme von Gasöl, das bei Fahrten verbraucht wurde, die zu Zwecken der Wartung und der Betankung von Fahrzeugen für die Personenbeförderung durchgeführt wurden.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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