Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-391/17European Commission v United Kingdom of Great Britain and Northern Ireland
- Entschieden
- 2019-10-31
- ECLI
- ECLI:EU:C:2019:919
- CELEX
- 62017CJ0391
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Eigenemittel – Assoziierung der überseeischen Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG) mit der Europäischen Union – Beschluss 91/482/EWG – Art. 101 Abs. 2 – Zulassung zur zollfreien Einfuhr in die Union von Waren, die keine Ursprungswaren der ÜLG sind, sich aber im zollrechtlich freien Verkehr in einem ÜLG befinden und in unverändertem Zustand in die Union wiederausgeführt werden – Ausfuhrbescheinigungen EXP – Vorschriftswidrige Ausstellung von Bescheinigungen durch die Behörden eines ÜLG – Art. 4 Abs. 3 EUV – Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit – Verantwortlichkeit des Mitgliedstaats, der mit dem betreffenden ÜLG besondere Beziehungen unterhält – Verpflichtung zum Ausgleich des durch die vorschriftswidrige Ausstellung von Ausfuhrbescheinigungen EXP entstandenen Verlusts an Eigenmitteln der Union – Einfuhr von Aluminium mit Ursprung in Anguilla.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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