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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-390/22Obshtina Pomorie v 'ANHIALO AVTO' OOD

Entschieden
2024-01-25
ECLI
ECLI:EU:C:2024:75
CELEX
62022CJ0390
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Verkehr – Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 – Öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße – Öffentliche Dienstleistungsaufträge – Gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen – Ausgleichsleistung für gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen – Art. 4 Abs. 1 Buchst. b – Obligatorischer Inhalt öffentlicher Dienstleistungsaufträge – Parameter für die Berechnung der Ausgleichsleistung für gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen – Vorherige, objektive und transparente Festlegung der Parameter – Fehlende Durchführung eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens – Anwendung der im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 enthaltenen Regeln für die Berechnung der Ausgleichsleistung – Im innerstaatlichen Recht vorgesehene Voraussetzungen für die Zahlung der Ausgleichsleistung – Bestimmung der Höhe der Ausgleichsleistung im Staatshaushaltsgesetz für das betreffende Jahr und Zahlung dieses Betrags an die zuständige nationale Behörde – Festlegung der Parameter für die Berechnung der Ausgleichsleistung durch Verweis auf allgemeine Vorschriften.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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