Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-390/22Obshtina Pomorie v 'ANHIALO AVTO' OOD
- Entschieden
- 2024-01-25
- ECLI
- ECLI:EU:C:2024:75
- CELEX
- 62022CJ0390
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Verkehr – Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 – Öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße – Öffentliche Dienstleistungsaufträge – Gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen – Ausgleichsleistung für gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen – Art. 4 Abs. 1 Buchst. b – Obligatorischer Inhalt öffentlicher Dienstleistungsaufträge – Parameter für die Berechnung der Ausgleichsleistung für gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen – Vorherige, objektive und transparente Festlegung der Parameter – Fehlende Durchführung eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens – Anwendung der im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 enthaltenen Regeln für die Berechnung der Ausgleichsleistung – Im innerstaatlichen Recht vorgesehene Voraussetzungen für die Zahlung der Ausgleichsleistung – Bestimmung der Höhe der Ausgleichsleistung im Staatshaushaltsgesetz für das betreffende Jahr und Zahlung dieses Betrags an die zuständige nationale Behörde – Festlegung der Parameter für die Berechnung der Ausgleichsleistung durch Verweis auf allgemeine Vorschriften.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.
Überprüfbare Vertrauenssignale
- Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
- Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
- Version und Lesedatum an jeder Antwort
- Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
- Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht