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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-390/15Proceedings brought by Rzecznik Praw Obywatelskich (RPO)

Entschieden
2017-03-07
ECLI
ECLI:EU:C:2017:174
CELEX
62015CJ0390
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Steuerwesen – Mehrwertsteuer – Richtlinie 2006/112/EG – Anhang III Nr. 6 – Gültigkeit – Verfahren – Änderung eines Richtlinienvorschlags des Rates nach der Stellungnahme des Parlaments – Keine erneute Anhörung des Parlaments – Art. 98 Abs. 2 – Gültigkeit – Keine Anwendung eines ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auf die Lieferung digitaler Bücher auf elektronischem Weg – Grundsatz der Gleichbehandlung – Vergleichbarkeit von zwei Sachverhalten – Lieferung digitaler Bücher auf elektronischem Weg und auf jeglichen physischen Trägern.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

    Überprüfbare Vertrauenssignale

    • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
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    • Version und Lesedatum an jeder Antwort
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    • Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht

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