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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C‑390/12Robert Pfleger and Others

Entschieden
2014-04-30
ECLI
ECLI:EU:C:2014:281
CELEX
62012CJ0390
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Art. 56 AEUV – Freier Dienstleistungsverkehr – Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Art. 15 bis 17, 47 und 50 – Berufsfreiheit und Recht zu arbeiten, unternehmerische Freiheit, Eigentumsrecht, Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein unparteiisches Gericht, Grundsatz ne bis in idem – Art. 51 – Geltungsbereich – Durchführung des Unionsrechts – Glücksspiele – Restriktive Regelung eines Mitgliedstaats – Verwaltungsbehördliche und strafrechtliche Sanktionen – Zwingende Gründe des Allgemeininteresses – Verhältnismäßigkeit.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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