Rättskällor med officiella primärkällor

Utskrivet ·

Zum Inhalt springen
Zur Antwort springen

Zurück zu den Entscheidungen

Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-389/23Bulgarfrukt - Fruchthandels GmbH v Oranzherii Gimel II EOOD

Entschieden
2024-12-05
ECLI
ECLI:EU:C:2024:1001
CELEX
62023CJ0389
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen – Europäisches Mahnverfahren – Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 – Für vollstreckbar erklärter Europäischer Zahlungsbefehl – Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen – Verordnung (EG) Nr. 1393/2007 – Anlässlich der Vollstreckung festgestellte ungültige Zustellung – Nationale Regelung, die einen Rechtsbehelf vorsieht, mit dem der Antragsgegner die Aufhebung eines Europäischen Zahlungsbefehls beantragen kann – Rechtsfolgen – Verpflichtung des angerufenen Gerichts, den Europäischen Zahlungsbefehl für nichtig zu erklären.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

    Überprüfbare Vertrauenssignale

    • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
    • Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
    • Version und Lesedatum an jeder Antwort
    • Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
    • Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht

    ModellkartePrüfung