Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-389/22GC and Others v Croce Rossa Italiana and Others
- Entschieden
- 2024-01-25
- ECLI
- ECLI:EU:C:2024:77
- CELEX
- 62022CJ0389
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 267 AEUV – Umfang der Vorlagepflicht der in letzter Instanz entscheidenden einzelstaatlichen Gerichte – Ausnahmen von dieser Pflicht – Kriterien – Fälle, in denen die richtige Auslegung des Unionsrechts derart offenkundig ist, dass kein Raum für einen vernünftigen Zweifel bleibt – Voraussetzung, wonach das in letzter Instanz entscheidende einzelstaatliche Gericht zu der Überzeugung gelangt sein muss, dass auch für die in letzter Instanz entscheidenden Gerichte der anderen Mitgliedstaaten und den Gerichtshof die gleiche Gewissheit bestünde – Richtlinie 1999/70/EG – EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge – Paragrafen 2 und 3 – Begriff ‚befristet beschäftigter Arbeitnehmer‘ – Mitglieder des Militärkorps des italienischen Roten Kreuzes – Paragraf 5 – Maßnahmen zur Vermeidung und gegebenenfalls Ahndung von Missbrauch durch aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge oder -verhältnisse – Umwandlung des Status ‚befristet beschäftigter Arbeitnehmer‘ in den Status ‚Dauerbeschäftigter‘ – Paragraf 4 – Diskriminierungsverbot.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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