Rättskällor med officiella primärkällor

Utskrivet ·

Zum Inhalt springen
Zur Antwort springen

Zurück zu den Entscheidungen

Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-389/18Brussels Securities SA v État belge

Entschieden
2019-12-19
ECLI
ECLI:EU:C:2019:1132
CELEX
62018CJ0389
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Gemeinsames Steuersystem der Mutter- und Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten – Richtlinie 90/435/EWG – Vermeidung der Doppelbesteuerung – Art. 4 Abs. 1 erster Gedankenstrich – Verbot der Besteuerung erlangter Gewinne – Einbeziehung der von der Tochtergesellschaft ausgeschütteten Dividende in die Steuerbemessungsgrundlage der Muttergesellschaft – Abzug der ausgeschütteten Dividende von der Steuerbemessungsgrundlage der Muttergesellschaft und zeitlich unbeschränkte Übertragung des Überschusses auf die nachfolgenden Steuerjahre – Reihenfolge der Anrechnung der Steuerabzüge auf die Gewinne – Verlust eines Steuervorteils.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

    Überprüfbare Vertrauenssignale

    • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
    • Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
    • Version und Lesedatum an jeder Antwort
    • Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
    • Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht

    ModellkartePrüfung