Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-389/18Brussels Securities SA v État belge
- Entschieden
- 2019-12-19
- ECLI
- ECLI:EU:C:2019:1132
- CELEX
- 62018CJ0389
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Gemeinsames Steuersystem der Mutter- und Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten – Richtlinie 90/435/EWG – Vermeidung der Doppelbesteuerung – Art. 4 Abs. 1 erster Gedankenstrich – Verbot der Besteuerung erlangter Gewinne – Einbeziehung der von der Tochtergesellschaft ausgeschütteten Dividende in die Steuerbemessungsgrundlage der Muttergesellschaft – Abzug der ausgeschütteten Dividende von der Steuerbemessungsgrundlage der Muttergesellschaft und zeitlich unbeschränkte Übertragung des Überschusses auf die nachfolgenden Steuerjahre – Reihenfolge der Anrechnung der Steuerabzüge auf die Gewinne – Verlust eines Steuervorteils.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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