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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-389/17Proceedings brought by „Paysera LT“ UAB

Entschieden
2019-01-16
ECLI
ECLI:EU:C:2019:25
CELEX
62017CJ0389
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Aufnahme der Tätigkeit von E‑Geld‑Instituten – Richtlinie 2009/110/EG – Art. 5 Abs. 2 und 3 – Vorschriften über Eigenmittel – Für die Ausübung von mit der Ausgabe von E‑Geld in Verbindung stehenden Tätigkeiten erforderliche Eigenmittel – Begriff ‚mit der Ausgabe von E‑Geld in Verbindung stehende Tätigkeit‘ – Ausgabe des E‑Geldes zugunsten des Verkäufers zum Nennwert der erhaltenen Geldbeträge.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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