Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-388/20Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände - Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. v Dr. August Oetker Nahrungsmittel KG
- Entschieden
- 2021-11-11
- ECLI
- ECLI:EU:C:2021:913
- CELEX
- 62020CJ0388
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 – Information der Verbraucher über Lebensmittel – Art. 9 Abs. 1 Nr. 1 – Nährwertdeklaration – Art. 31 Abs. 3 Unterabs. 2 – Berechnung des Brennwerts und der Nährstoffmengen – Möglichkeit der Angabe dieser Informationen für das zubereitete Lebensmittel – Voraussetzungen – Art. 33 Abs. 2 Unterabs. 2 – Angabe je Portion oder je Verzehreinheit.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.
Überprüfbare Vertrauenssignale
- Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
- Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
- Version und Lesedatum an jeder Antwort
- Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
- Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht