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Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss

C-387/23ZD 'BUL INS' AD v PV

Entschieden
2024-01-09
ECLI
ECLI:EU:C:2024:2
CELEX
62023CO0387
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 53 Abs. 2 und Art. 94 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Erfordernis der Angabe der Gründe, aus denen sich die Notwendigkeit einer Antwort des Gerichtshofs ergibt – Keine hinreichenden Angaben – Offensichtliche Unzulässigkeit.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

    Überprüfbare Vertrauenssignale

    • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
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    • Version und Lesedatum an jeder Antwort
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    • Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht

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