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Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss

C-387/21 PAsolo LTD and WeMO Brands BV v European Union Intellectual Property Office

Entschieden
2021-12-13
ECLI
ECLI:EU:C:2021:1009
CELEX
62021CO0387
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Rechtsmittel – Unionsmarke – Zulassung von Rechtsmitteln – Art. 170b der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Antrag, in dem die Bedeutung einer Frage für die Einheit, die Kohärenz oder die Entwicklung des Unionsrechts nicht dargetan wird – Nichtzulassung des Rechtsmittels.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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