Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-387/19RTS infra BVBA and Aannemingsbedrijf Norré-Behaegel v Vlaams Gewest
- Entschieden
- 2021-01-14
- ECLI
- ECLI:EU:C:2021:13
- CELEX
- 62019CJ0387
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Öffentliche Aufträge – Richtlinie 2014/24/EU – Art. 57 Abs. 6 – Fakultative Ausschlussgründe – Vom Wirtschaftsteilnehmer zum Nachweis seiner Zuverlässigkeit trotz des Vorliegens eines fakultativen Ausschlussgrundes ergriffene Maßnahmen – Verpflichtung des Wirtschaftsteilnehmers, die Maßnahmen aus eigenem Antrieb nachzuweisen – Unmittelbare Wirkung.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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