Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-387/18Delfarma Sp. z o.o. v Prezes Urzędu Rejestracji Produktów Leczniczych, Wyrobów Medycznych i Produktów Biobójczych
- Entschieden
- 2019-07-03
- ECLI
- ECLI:EU:C:2019:556
- CELEX
- 62018CJ0387
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 34 und 36 AEUV – Freier Warenverkehr – Maßnahme gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Beschränkung – Schutz der Gesundheit und des Lebens von Menschen – Parallelimport von Arzneimitteln – Referenzarzneimittel und Generika – Bedingung, wonach das eingeführte Arzneimittel und das Arzneimittel, für das eine Genehmigung für das Inverkehrbringen im Einfuhrmitgliedstaat erteilt wurde, beide Referenzarzneimittel oder beide Generika sein müssen.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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