Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss
C-386/20 PeSky Group IP sp. z o.o. v European Union Intellectual Property Office
- Entschieden
- 2020-10-21
- ECLI
- ECLI:EU:C:2020:849
- CELEX
- 62020CO0386
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Rechtsmittel – Unionsmarke – Zulassung von Rechtsmitteln – Art. 170b der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Antrag, in dem die Bedeutsamkeit einer Frage für die Einheit, die Kohärenz oder die Entwicklung des Unionsrechts nicht dargetan wird – Nichtzulassung des Rechtsmittels.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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