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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-386/17Stefano Liberato v Luminita Luisa Grigorescu

Entschieden
2019-01-16
ECLI
ECLI:EU:C:2019:24
CELEX
62017CJ0386
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen – Gerichtliche Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Unterhaltssachen – Verordnung (EG) Nr. 44/2001 – Art. 5 Nr. 2 – Art. 27 – Art. 35 Abs. 3 – Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung – Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 – Art. 19 – Rechtshängigkeit – Art. 22 Buchst. a – Art. 23 Buchst. a – Nichtanerkennung einer Entscheidung im Fall einer offensichtlichen Unvereinbarkeit mit der öffentlichen Ordnung – Art. 24 – Verbot der Nachprüfung der Zuständigkeit des Gerichts des Ursprungsmitgliedstaats – Auf einen Verstoß gegen die Rechtshängigkeitsregeln gestützter Grund für die Nichtanerkennung – Fehlen.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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