Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-386/17Stefano Liberato v Luminita Luisa Grigorescu
- Entschieden
- 2019-01-16
- ECLI
- ECLI:EU:C:2019:24
- CELEX
- 62017CJ0386
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen – Gerichtliche Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Unterhaltssachen – Verordnung (EG) Nr. 44/2001 – Art. 5 Nr. 2 – Art. 27 – Art. 35 Abs. 3 – Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung – Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 – Art. 19 – Rechtshängigkeit – Art. 22 Buchst. a – Art. 23 Buchst. a – Nichtanerkennung einer Entscheidung im Fall einer offensichtlichen Unvereinbarkeit mit der öffentlichen Ordnung – Art. 24 – Verbot der Nachprüfung der Zuständigkeit des Gerichts des Ursprungsmitgliedstaats – Auf einen Verstoß gegen die Rechtshängigkeitsregeln gestützter Grund für die Nichtanerkennung – Fehlen.
Legt aus
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