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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C‑386/12Proceedings brought by Siegfried János Schneider

Entschieden
2013-10-03
ECLI
ECLI:EU:C:2013:633
CELEX
62012CJ0386
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Gerichtliche Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen – Verordnung (EG) Nr. 44/2001 – Geltungsbereich – Rechts- und Handlungsfähigkeit sowie gesetzliche Vertretung von natürlichen Personen – Ausschließliche Zuständigkeit für Klagen, die dingliche Rechte an unbeweglichen Sachen zum Gegenstand haben – Reichweite – Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit in Bezug auf das Recht einer unter Betreuung gestellten Person, die ihren Wohnsitz in einem Mitgliedstaat hat, über ihre in einem anderen Mitgliedstaat belegenen unbeweglichen Sachen zu verfügen.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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