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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-385/21Zenith Media Communications SRL v Consiliul Concurenţei

Entschieden
2022-11-10
ECLI
ECLI:EU:C:2022:866
CELEX
62021CJ0385
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Wettbewerb – Kartelle – Art. 101 AEUV – Von der nationalen Wettbewerbsbehörde verhängte Sanktion – Festsetzung der Höhe der Geldbuße – Berücksichtigung des in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Umsatzes – An die nationale Wettbewerbsbehörde gerichteter Antrag auf Berücksichtigung eines anderen Umsatzes – Ablehnung durch die Wettbewerbsbehörde – Tatsächliche wirtschaftliche Situation des betreffenden Unternehmens – Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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