Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-385/21Zenith Media Communications SRL v Consiliul Concurenţei
- Entschieden
- 2022-11-10
- ECLI
- ECLI:EU:C:2022:866
- CELEX
- 62021CJ0385
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Wettbewerb – Kartelle – Art. 101 AEUV – Von der nationalen Wettbewerbsbehörde verhängte Sanktion – Festsetzung der Höhe der Geldbuße – Berücksichtigung des in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Umsatzes – An die nationale Wettbewerbsbehörde gerichteter Antrag auf Berücksichtigung eines anderen Umsatzes – Ablehnung durch die Wettbewerbsbehörde – Tatsächliche wirtschaftliche Situation des betreffenden Unternehmens – Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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