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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-384/24Russisch-Kirgizisch Ontwikkelingsfonds v Belgische Staat

Entschieden
2025-09-11
ECLI
ECLI:EU:C:2025:696
CELEX
62024CJ0384
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik – Verordnung (EU) Nr. 269/2014 – Restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in der Ukraine – Art. 2 – Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen – Ausnahmen – Art. 4 Abs. 1 Buchst. a, b und d – Freigabe bestimmter Gelder für spezielle Ausgaben – Entrichtung einer Eintragungsgebühr und eines Pauschalbeitrags für die Erhebung einer Nichtigkeitsklage gegen eine Entscheidung zur Umsetzung dieser Verordnung – Einbeziehung.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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