Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-384/24Russisch-Kirgizisch Ontwikkelingsfonds v Belgische Staat
- Entschieden
- 2025-09-11
- ECLI
- ECLI:EU:C:2025:696
- CELEX
- 62024CJ0384
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik – Verordnung (EU) Nr. 269/2014 – Restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in der Ukraine – Art. 2 – Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen – Ausnahmen – Art. 4 Abs. 1 Buchst. a, b und d – Freigabe bestimmter Gelder für spezielle Ausgaben – Entrichtung einer Eintragungsgebühr und eines Pauschalbeitrags für die Erhebung einer Nichtigkeitsklage gegen eine Entscheidung zur Umsetzung dieser Verordnung – Einbeziehung.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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