Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-383/23Criminal proceedings against ILVA A/S
- Entschieden
- 2025-02-13
- ECLI
- ECLI:EU:C:2025:84
- CELEX
- 62023CJ0383
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Schutz personenbezogener Daten – Verordnung (EU) 2016/679 – Art. 83 Abs. 4 bis 6 und 9 – Begriff ‚Unternehmen‘ – Muttergesellschaft und Tochtergesellschaft – Verstoß gegen diese Verordnung durch eine Tochtergesellschaft – Berechnung der Höhe der Geldbuße – Berücksichtigung des Gesamtumsatzes des Konzerns, zu dem diese Tochtergesellschaft gehört.
Legt aus
- DSGVO — Verordnung (EU) 2016/67932016R0679
Artikel in der Entscheidung
Die Vorschriften nennt das Gericht in seiner eigenen Schlagwortzeile. Der Artikeltext hier, die Entscheidung an der Quelle.
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.
Überprüfbare Vertrauenssignale
- Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
- Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
- Version und Lesedatum an jeder Antwort
- Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
- Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht