Rättskällor med officiella primärkällor

Utskrivet ·

Zum Inhalt springen
Zur Antwort springen

Zurück zu den Entscheidungen

Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C‑383/12 PEnvironmental Manufacturing LLP v Office for Harmonisation in the Internal Market (Trade Marks and Designs) (OHIM)

Entschieden
2013-11-14
ECLI
ECLI:EU:C:2013:741
CELEX
62012CJ0383
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Rechtsmittel – Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Bildmarke mit der Darstellung eines Wolfskopfs – Widerspruch der Inhaberin von internationalen und nationalen Bildmarken mit den Wortbestandteilen ‚WOLF Jardinʻ und ‚Outils WOLFʻ – Relative Eintragungshindernisse – Beeinträchtigung der Unterscheidungskraft der älteren Marke – Verordnung (EG) Nr. 207/2009 – Art. 8 Abs. 5 – Änderung des wirtschaftlichen Verhaltens des Durchschnittsverbrauchers – Beweislast.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

    Überprüfbare Vertrauenssignale

    • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
    • Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
    • Version und Lesedatum an jeder Antwort
    • Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
    • Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht

    ModellkartePrüfung