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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-382/22 PCathay Pacific Airways Ltd v European Commission

Entschieden
2026-02-26
ECLI
ECLI:EU:C:2026:129
CELEX
62022CJ0382
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Rechtsmittel – Wettbewerb – Kartelle – Luftfrachtmarkt – Beschluss der Europäischen Kommission, mit dem eine Zuwiderhandlung gegen Art. 101 AEUV, Art. 53 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum und Art. 8 des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Luftverkehr festgestellt wird – Abstimmung von Elementen der Preise für Luftfrachtdienste (Treibstoffaufschlag, Sicherheitsaufschlag, Weigerung, auf die Aufschläge Provisionen zu zahlen) – Rechtfertigungsgrund des staatlichen Zwangs – Entscheidung des Gerichts der Europäischen Union, über bestimmte Klagegründe nicht zu entscheiden – Nachweis der Beteiligung an einer einheitlichen und fortgesetzten Zuwiderhandlung – Beweise, die sich auf Erwägungsgründe des streitigen Beschlusses beziehen, die einen Teil von dessen verfügendem Teil stützen, der vom Gericht für nichtig erklärt wurde.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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