Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-381/23ZO v JS
- Entschieden
- 2024-06-06
- ECLI
- ECLI:EU:C:2024:467
- CELEX
- 62023CJ0381
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen – Zuständigkeit in Unterhaltssachen – Verordnung (EG) Nr. 4/2009 – Art. 12 Abs. 1 – Rechtshängigkeit – Art. 13 – Zusammenhang der Verfahren – Begriff.
Legt aus
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