Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss
C‑381/12 PI Marchi Italiani Srl v Office for Harmonisation in the Internal Market (Trade Marks and Designs)
- Entschieden
- 2013-06-06
- ECLI
- ECLI:EU:C:2013:371
- CELEX
- 62012CO0381
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Rechtsmittel – Gemeinschaftsmarke – Gemeinschaftsmarke B. Antonio Basile 1952 – Ältere nationale Marke BASILE – Antrag auf Nichtigerklärung – Verwirkung durch Duldung – Verordnung (EG) Nr. 40/94 – Art. 53 Abs. 2 – Relatives Eintragungshindernis – Art. 8 Abs. 1 der Verordnung – Verwechslungsgefahr.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.
Überprüfbare Vertrauenssignale
- Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
- Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
- Version und Lesedatum an jeder Antwort
- Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
- Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht