Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-381/08Car Trim GmbH v KeySafety Systems Srl
- Entschieden
- 2010-02-25
- ECLI
- ECLI:EU:C:2010:90
- CELEX
- 62008CJ0381
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Gerichtliche Zuständigkeit in Zivil- und Handelssachen - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Art. 5 Nr. 1 Buchst. b - Zuständigkeit, wenn ein Vertrag oder Ansprüche aus einem Vertrag den Gegenstand des Verfahrens bilden - Bestimmung des Erfüllungsorts der Verpflichtung - Kriterien zur Abgrenzung zwischen ‚Verkauf beweglicher Sachen‘ und ‚Erbringung von Dienstleistungen.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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