Rättskällor med officiella primärkällor

Utskrivet ·

Zum Inhalt springen
Zur Antwort springen

Zurück zu den Entscheidungen

Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-380/23UN v État belge

Entschieden
2024-06-13
ECLI
ECLI:EU:C:2024:500
CELEX
62023CJ0380
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 19 EUV – Art. 45 AEUV – Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union. – Einkommensteuer – Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung – In einem solchen Abkommen vorgesehenes Verständigungsverfahren – Mitgliedstaat, der am Ende dieses Verfahrens den Anspruch auf Rückerstattung der bereits in einem anderen Mitgliedstaat entrichteten Steuern davon abhängig macht, dass der Steuerpflichtige seine vor den Gerichten des ersten Mitgliedstaats erhobenen Klagen zurücknimmt – Unzulässigkeit des Vorabentscheidungsersuchens.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

    Überprüfbare Vertrauenssignale

    • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
    • Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
    • Version und Lesedatum an jeder Antwort
    • Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
    • Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht

    ModellkartePrüfung