Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-379/10European Commission v Italian Republic
- Entschieden
- 2011-11-24
- ECLI
- ECLI:EU:C:2011:775
- CELEX
- 62010CJ0379
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Allgemeiner Grundsatz der Haftung der Mitgliedstaaten für einen Verstoß eines ihrer letztinstanzlichen Gerichte gegen das Unionsrecht - Ausschluss jeglicher Haftung des Staates für eine Auslegung von Rechtsvorschriften oder eine Sachverhalts- und Beweiswürdigung durch ein letztinstanzliches Gericht - Vom nationalen Gesetzgeber auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit eines solchen Gerichts beschränkte Haftung des Staates.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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