Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss
C-378/20Stadtapotheke E v Bezirkshauptmannschaft Linz-Land
- Entschieden
- 2021-02-25
- ECLI
- ECLI:EU:C:2021:130
- CELEX
- 62020CO0378
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Art. 47 – Recht auf ein unparteiisches Gericht – Antrag auf Erteilung einer Konzession für eine neu zu errichtende öffentliche Apotheke – Verpflichtung zur Einholung eines Gutachtes bei der Apothekerkammer – Berufsfreiheit und Recht, zu arbeiten – Unternehmerische Freiheit – Eigentumsrecht – Voraussetzungen für die Errichtung einer neuen öffentliche Apotheke – Verhältnismäßigkeit – Mangelnde Umsetzung des Unionsrechts – Art. 53 Abs. 2 und Art. 94 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Offensichtliche Unzuständigkeit des Gerichtshofs.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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