Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-377/08EGN BV - Filiale Italiana v Agenzia delle Entrate - Ufficio di Roma 2
- Entschieden
- 2009-07-02
- ECLI
- ECLI:EU:C:2009:423
- CELEX
- 62008CJ0377
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 17 Abs. 3 Buchst. a - Abzugsfähigkeit und Erstattung der Vorsteuer - Telekommunikationsdienstleistungen - Erbringung von Dienstleistungen an einen in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Empfänger - Art. 9 Abs. 2 Buchst. e - Bestimmung des Ortes der Dienstleistung.
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