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Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss

C-376/19„МАК ТURS“ AD v Direktor na Direktsia „Inspektsia po truda“ - Blagoevgrad

Entschieden
2020-02-13
ECLI
ECLI:EU:C:2020:99
CELEX
62019CO0376
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 53 Abs. 2 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Nationale Regelung, die die Verhängung einer Geldbuße in einer vorbestimmten Mindesthöhe gegen einen Arbeitgeber vorsieht, die keiner gerichtlichen Überprüfung unterliegt – Kein Zusammenhang mit dem Unionsrecht – Offensichtliche Unzuständigkeit des Gerichtshofs.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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