Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-375/24Keesing Deutschland GmbH v Finanzamt für Körperschaften II
- Entschieden
- 2025-08-01
- ECLI
- ECLI:EU:C:2025:624
- CELEX
- 62024CJ0375
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Steuerrecht – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem – Richtlinie 2006/112/EG – Art. 98 – Befugnis der Mitgliedstaaten, auf bestimmte Lieferungen von Gegenständen und Dienstleistungen einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz anzuwenden – Nationale Regelung, die die Kategorie der Gegenstände, die einem ermäßigten Steuersatz unterliegen, anhand der Kombinierten Nomenklatur abgrenzt – Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 – Kombinierte Nomenklatur – Tarifpositionen – Position 4902 – Tragweite – Begriff ‚Druckschrift‘ – Regelmäßig herausgegebene Rätselhefte mit Zahlen-Sudokus – Fehlen eines hauptsächlich aus Buchstaben bestehenden Textes.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.
Überprüfbare Vertrauenssignale
- Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
- Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
- Version und Lesedatum an jeder Antwort
- Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
- Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht