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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-375/22 PLATAM Airlines Group SA and Lan Cargo SA v European Commission

Entschieden
2026-02-26
ECLI
ECLI:EU:C:2026:122
CELEX
62022CJ0375
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Rechtsmittel – Wettbewerb – Kartelle – Luftfrachtmarkt – Beschluss der Europäischen Kommission, mit dem eine Zuwiderhandlung gegen Art. 101 AEUV, Art. 53 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum und Art. 8 des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Luftverkehr festgestellt wird – Abstimmung von Elementen der Preise für Luftfrachtdienste (Treibstoffaufschlag, Sicherheitsaufschlag, Weigerung, auf die Aufschläge Provisionen zu zahlen) – Einheitliche und fortgesetzte Zuwiderhandlung – Fehlender Nachweis der Kenntnis eines Beteiligten von zwei Tatkomplexen der Zuwiderhandlung – Teilweise oder vollständige Nichtigerklärung des Beschlusses der Kommission – Räumliche Zuständigkeit der Kommission – Feststellung eines ‚weltweiten‘ Kartells.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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