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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-374/22XXX v Commissaire général aux réfugiés et aux apatrides

Entschieden
2023-11-23
ECLI
ECLI:EU:C:2023:902
CELEX
62022CJ0374
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Richtlinie 2011/95/EU – Normen für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder des subsidiären Schutzstatus – Vater in Belgien geborener, als Flüchtlinge anerkannter minderjähriger Kinder – Vater der kein ‚Familienangehöriger‘ im Sinne von Art. 2 Buchst. j dieser Richtlinie ist – Antrag des Vaters auf Gewährung abgeleiteten internationalen Schutzes – Ablehnung – Keine Verpflichtung der Mitgliedstaaten, dem Betroffenen einen Anspruch auf diesen Schutz zuzuerkennen, wenn er die Voraussetzungen für die Gewährung nicht selbst erfüllt – Art. 23 Abs. 2 dieser Richtlinie – Unanwendbarkeit.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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