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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-374/20 PAgrochem-Maks d.o.o. v European Commission

Entschieden
2021-12-09
ECLI
ECLI:EU:C:2021:990
CELEX
62020CJ0374
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Rechtsmittel – Pflanzenschutzmittel – Wirkstoff – Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 – Art. 6 Buchst. f – Anhang II Nr. 2.2 – Begriff ‚weitere bestätigende Informationen‘ – Durchführungsverordnung (EU) Nr. 844/2012 – Art. 13 Abs. 3 – Nichterneuerung der Genehmigung für den Wirkstoff ‚Oxasulfuron‘ für sein Inverkehrbringen – Tragweite der Entscheidung des berichterstattenden Mitgliedstaats, mit der der Antrag auf Erneuerung für zulässig erklärt wird – Recht dieses Mitgliedstaats und der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), vom Antragsteller die Vorlage weiterer Informationen zu verlangen – Recht des berichterstattenden Mitgliedstaats, den Entwurf seines Berichts über die Bewertung der Erneuerung zu ändern – Vorsorgeprinzip.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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