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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-374/19HF v Finanzamt Bad Neuenahr-Ahrweiler

Entschieden
2020-07-09
ECLI
ECLI:EU:C:2020:546
CELEX
62019CJ0374
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Mehrwertsteuer – Richtlinie 2006/112/EG – Berichtigung des Vorsteuerabzugs – Änderung des Rechts auf Vorsteuerabzug – Investitionsgut, das sowohl für besteuerte als auch für steuerbefreite Umsätze verwendet wird – Beendigung der Tätigkeit, die zum Vorsteuerabzug berechtigt – Verbleibende Verwendung ausschließlich für steuerbefreite Umsätze.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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