Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss
C-374/15 PHarper Hygienics SA v Office for Harmonisation in the Internal Market (Trade Marks and Designs) (OHIM)
- Entschieden
- 2016-01-28
- ECLI
- ECLI:EU:C:2016:79
- CELEX
- 62015CO0374
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Rechtsmittel – Art. 181 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Gemeinschaftsmarke – Verordnung (EG) Nr. 207/2009 – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und Abs. 5 – Bildmarke mit den Wortbestandteilen CLEANIC natural beauty – Anmeldung – Ältere Gemeinschaftswortmarken CLINIQUE – Relative Eintragungshindernisse – Verwechslungsgefahr.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.
Überprüfbare Vertrauenssignale
- Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
- Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
- Version und Lesedatum an jeder Antwort
- Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
- Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht