Rättskällor med officiella primärkällor

Utskrivet ·

Zum Inhalt springen
Zur Antwort springen

Zurück zu den Entscheidungen

Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-374/05Gintec International Import-Export GmbH v Verband Sozialer Wettbewerb eV

Entschieden
2007-11-08
ECLI
ECLI:EU:C:2007:654
CELEX
62005CJ0374
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinien 2001/83/EG und 92/28/EWG - Nationale Rechtsvorschriften, nach denen es verboten ist, mit Äußerungen Dritter oder mit Auslosungen für Arzneimittel zu werben - Verwendung der pauschal positiven Ergebnisse einer Verbraucherbefragung und einer monatlichen Auslosung, bei der man eine Packung des Produkts gewinnen kann.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

    Überprüfbare Vertrauenssignale

    • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
    • Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
    • Version und Lesedatum an jeder Antwort
    • Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
    • Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht

    ModellkartePrüfung